Rückerstattungsrichtlinien
Stand: 17.09.2025
Diese Rückerstattungsrichtlinien gelten für alle Dienstleistungen, die über Bee Fame im Bereich Influencer Marketing gebucht oder in Anspruch genommen werden.
1. Allgemeines
Da es sich bei unseren Leistungen um individuelle, projektbasierte Dienstleistungen handelt, ist eine Rückerstattung in der Regel ausgeschlossen, sobald ein Projekt begonnen wurde oder Leistungen bereits erbracht wurden.
2. Stornierungen durch den Kunden
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13 bis 7 Tage vor Kampagnenstart: 50 % der vereinbarten Vergütung werden einbehalten.
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Weniger als 7 Tage vor Kampagnenstart: Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen.
Bereits angefallene Aufwände wie Strategieentwicklung, Kommunikation mit Influencern oder Content-Planung werden im Fall einer Stornierung anteilig berechnet.
3. Nichtdurchführung der Kampagne aus Gründen des Anbieters
Sollte Bee Fame aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit, technische Probleme oder andere unvorhersehbare Ereignisse) nicht in der Lage sein, eine vereinbarte Kampagne durchzuführen, erfolgt:
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Eine vollständige Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlungen
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Die Möglichkeit zur Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt
4. Zufriedenheit mit Influencer-Performance
Die Leistung der Influencer unterliegt natürlichen Schwankungen (z. B. Reichweite, Engagement). Wir übernehmen keine Garantie für bestimmte KPIs, außer diese sind vertraglich zugesichert. Eine Rückerstattung wegen Unzufriedenheit mit Reichweite oder Resonanz ist ausgeschlossen.
5. Individuelle Absprachen
In besonderen Fällen können individuelle Rückerstattungsregelungen schriftlich getroffen werden. Bitte kontaktiere uns unter:
Kontakt:
E-Mail: beefame.management@gmail.com
Telefon: +49 (0) 15563 615447
6. Hinweis zur digitalen Leistungserbringung
Da unsere Leistungen häufig digital und auftragsbezogen erfolgen (z. B. Strategie, Briefings, Auswahl und Kommunikation mit Influencern), beginnt die Ausführung häufig direkt nach Vertragsschluss. In diesem Fall erlischt das Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 4 BGB, sofern der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat.
